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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Personalbüro für Onex

Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Onex bei CHF 27.62 pro Stunde (Lohngebiet Genf, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie in Onex brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

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Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Kennzahlen für Onex

Personalbüro für Onex: unsere Leistungen

Ein Personalbüro übernimmt, was im Betrieb Zeit kostet: Inserate, Vorauswahl, Gespräche, Referenzen und bei Temporäreinsätzen Vertrag und Lohn. In Onex arbeiten wir mit Betrieben aus Handwerk, Industrie, Logistik und Verwaltung.

19'101 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Onex (BFS, STATPOP 2025), 5'094 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.

Was Temporärpersonal kostet

Abgerechnet wird, was gearbeitet wurde: Ihr Betrieb bestätigt den wöchentlichen Rapport, wir stellen die Stunden in Rechnung. Lohnadministration, Versicherungsmeldungen und Lohnausweis entfallen für Sie.

Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Wechsel ohne Lücke im Einsatz

Sie sind nicht an ein bestimmtes Temporärbüro gebunden. Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Laufende Verträge und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Wirtschaft in Onex: die grössten Branchen

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.

Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt.

Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Onex 27 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 84 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 16 Prozent in Industrie und Bau.

Berufe, die wir für Onex besetzen

Für Betriebe der Branche Hochbau kommen vor allem Maurerinnen und Maurer, Polierinnen und Poliere sowie Bauarbeiter für den Hochbau in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.

Gesetze und GAV im Temporäreinsatz

Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Onex kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.

Bewilligung von Kanton und SECO

Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.

Mindestlohn im Lohngebiet Genf

In Onex gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Lohngebiets Genf nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 22.70 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.

Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Von der Anfrage zum Einsatz in Onex

Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Onex kennenlernt.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Personalanfrage ausfüllen
  • Gespräch über Aufgaben, Arbeitszeiten und Dauer
  • Auswahl aus unserem Bestand und neue Suche
  • Vorstellung und Entscheid
  • Arbeitsbeginn, Abrechnung nach Rapport

Kosten und Stundensatz in Onex

Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Onex beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.70 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Lohngebiet Genf, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.49 bis CHF 33.44.

Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.

Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Stellenmeldepflicht und RAV

1'729 offene Stellen waren im Kanton Genf im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).

Wer in Onex kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Gesetze, Ämter und Verträge

Stundensatz selbst berechnen

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten pro Stunde
35.71

CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Fragen und Antworten: Personalbüro für Onex

Gilt Ihr Angebot auch rund um Onex?

Ja. Bei jedem Vorschlag sagen wir Ihnen, wie lang der Arbeitsweg der Person ist und ob sie mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto kommt.

Wie schnell melden Sie sich nach einer Anfrage?

Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.

Wer kümmert sich um die Quellensteuer?

Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.

Ist Ihr Temporärbüro bewilligt?

Die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Den Eintrag der iPersonal AG finden Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO.

Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?

Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).

Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?

Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.

Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.

Können Sie mehrere Fachkräfte gleichzeitig stellen?

Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.

Onex und Umgebung

Onex liegt im Kanton Genf, rund 234 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Lancy, Bernex, Plan-les-Ouates und Vernier. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Lancy 28'314, Bernex 3'256, Plan-les-Ouates 21'498 und Vernier 26'081 (BFS, STATENT 2024).

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.

Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten