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Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Rapperswil BE bei CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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232
Arbeitsstätten in Rapperswil BE
903
Beschäftigte in Rapperswil BE
200
Beschäftigte in Landwirtschaft, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Temporärarbeit heisst für Ihren Betrieb in Rapperswil BE: Sie melden den Bedarf, wir suchen die Leute, prüfen Zeugnisse und Ausweise und stellen sie an. Für die Dauer des Einsatzes bleiben wir Arbeitgeberin, Sie bestimmen Aufgaben, Arbeitsort und Arbeitszeiten. Abgerechnet werden die Stunden laut Rapport.
Wer in Rapperswil BE kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 97 km von Rapperswil BE entfernt.
Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich. Er hängt vom Beruf, von der Erfahrung der Fachkraft und vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Ein Notfall ist kein Grund, auf Qualität zu verzichten. Auch bei kurzfristigen Einsätzen prüfen wir Ausweise und Erfahrung, bevor jemand bei Ihnen beginnt.
Vertrag, Lohn und Versicherungen übernehmen wir auch bei kurzen Einsätzen. Sie bestätigen am Ende der Woche die Stunden.

In Rapperswil BE sind 232 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Landwirtschaft entfallen 71 davon mit 200 Beschäftigten, auf Glas, Keramik und Baustoffe 4 mit 91. An dritter Stelle folgt Erziehung und Unterricht.
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt.
Rapperswil BE zählt 903 Beschäftigte bei 2'755 Einwohnerinnen und Einwohnern, also 33 auf 100 (BFS). Der Dienstleistungssektor stellt rund 42 Prozent der Stellen.
Gefragt sind in Rapperswil BE Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Glas, Keramik und Baustoffe kommen besonders Betonwerker und Produktionsmitarbeitende zum Einsatz.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Rapperswil BE sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis, CHF 21.22 für Ungelernte: So lauten die Mindestlöhne nach GAV Personalverleih 2026 für Rapperswil BE (Lohngebiet Normal). Höhere kantonale oder kommunale Mindestlöhne gehen vor (Art. 20 Abs. 8 GAV).
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Rapperswil BE: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Espace Mittelland lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'499, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'149 und für Handwerksberufe bei CHF 6'182 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Bern bei 2,2 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Bern 4'108 offene Stellen gemeldet.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).
Ja, für Sekretariat, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Empfang. Sagen Sie uns, welche Programme und Sprachen nötig sind, dann schlagen wir passende Kaufleute vor.
Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Ja, auch in den Nachbarorten. Für jede Stelle prüfen wir, ob Wohnort und Arbeitsort gut erreichbar sind, mit dem öffentlichen Verkehr oder dem eigenen Fahrzeug.
In Rapperswil BE gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Zu Rapperswil BE gehören Bangerten b. Dieterswil, Dieterswil, Lätti, Ruppoldsried und Seewil. Nachbargemeinden sind Münchenbuchsee, Zollikofen, Lyss und Ittigen. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Zusammen zählen Münchenbuchsee, Zollikofen, Lyss und Ittigen 37'885 Beschäftigte, Rapperswil BE selbst 903 (BFS, STATENT 2024).
Bangerten b. Dieterswil · Dieterswil · Lätti · Ruppoldsried · Seewil
Nachbarorte
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Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Rapperswil BE.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Rapperswil BE und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr