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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Jobs als Zimmermann/Zimmerin EFZ für das Wallis

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Zimmerleute EFZ Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Zahlen zum Arbeitsmarkt im Wallis

Als Zimmerin / Zimmermann EFZ im Wallis arbeiten

Elementbau in der Halle, Aufrichten auf der Baustelle, Dachstühle oder Altbausanierung im Dorfkern: Als Zimmerin oder Zimmermann EFZ können Sie in der Region Wallis in ganz unterschiedlichen Holzbaubetrieben arbeiten. Wir wollen wissen, ob Sie lieber abbinden, montieren oder Leute führen, und schlagen Ihnen danach Betriebe vor, die zu Ihnen passen.

Als Zimmerin oder Zimmermann EFZ bei iPersonal

Sie haben eine Lehre als Zimmerin oder Zimmermann EFZ oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung, auch aus dem Ausland. Sie lesen Pläne, arbeiten präzise und sind schwindelfrei. Erfahrung mit Abbundanlagen, Kranarbeiten oder Elementbau ist ein Plus. Ein Führerausweis hilft bei vielen Betrieben, gute Deutschkenntnisse auf der Baustelle.

Arbeitsplätze für Zimmerleute EFZ nach Gemeinde

Die meisten Arbeitsplätze in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Wallis liegen in Sion: 2'196 Beschäftigte, gefolgt von Martigny mit 1'018, Visp mit 967, Val de Bagnes mit 749 und Monthey mit 696 (BFS, STATENT 2024). Wer als Zimmermann/Zimmerin EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.

Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

AHV, Unfall und Pensionskasse

Im Temporäreinsatz sind Sie gleich versichert wie Festangestellte: AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung laufen über uns. Bei längeren Einsätzen kommt die berufliche Vorsorge dazu, nach den Regeln des GAV Personalverleih.

Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.

Zimmermann/Zimmerin EFZ: Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Was Zimmerleute EFZ im Wallis verdienen

Zwischen CHF 5'624 und CHF 6'709 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Zimmerleute EFZ, gemessen in der Grossregion Genferseeregion (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'165.

Im Wallis gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Zimmerleute EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.

Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Arbeitgeber für Zimmerleute EFZ im Wallis

Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.

Gemessen an allen Beschäftigten im Wallis machen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 7,4 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,4 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis beträgt 3,1 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Ihre Rechte im Einsatz im Wallis sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.

Zimmerleute EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Was der Vertrag regeln muss

Bevor Sie im Wallis beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnrechner für Temporäre

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für das Wallis

Kann ich angeben, ob ich lieber in der Halle oder auf der Baustelle arbeite?

Natürlich. Manche Zimmerleute mögen die geregelten Abläufe in der Elementhalle, andere die Abwechslung auf dem Dach. Sagen Sie uns, was Sie bevorzugen und wie weit Sie fahren wollen. Wir richten unsere Vorschläge danach aus. Können Sie sich beides vorstellen, kommen mehr Holzbaubetriebe für Sie in Frage.

Wo arbeiten Zimmerleute EFZ im Wallis?

Im Wallis zählt das BFS 2'685 Arbeitsstätten mit 14'906 Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Zimmerleute EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.

Gilt für Zimmerleute EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).

Wird aus einem Temporäreinsatz eine Festanstellung?

Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).

Ich bin beim RAV angemeldet. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.

Wie erhalte ich die Unterlagen für die Steuererklärung?

Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.

Gemeinden im Kanton Wallis

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Wallis sind Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 122 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).

Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre

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