Dauerstelle
Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Bonstetten ZH
- Bonstetten ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In der Berufsgruppe von Zimmerleute EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'444 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Zimmerleute EFZ im Kanton Zürich, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'444
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Zimmermann/Zimmerin EFZ
6'972
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zürich
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Als Zimmerin oder Zimmermann EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Zürich, in einer Zimmerei oder einem Holzbaubetrieb, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Vom ersten Telefon bis zur ersten Aufrichte begleitet Sie eine feste Ansprechperson. Wir wollen wissen, ob Sie lieber in der Halle Wand- und Deckenelemente fertigen, auf der Baustelle Dachstühle stellen oder alte Dächer sanieren. Danach zeigen wir Ihnen passende Holzbaubetriebe. Im Temporäreinsatz übernehmen wir Lohn, Versicherungen und die Abrechnungen.
Nach Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Zürich Zürich mit 9'454, Winterthur mit 3'119, Schlieren mit 1'150, Dietikon mit 1'049 und Volketswil mit 1'037 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Zimmerleute EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zürich bieten Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'782, das obere über CHF 7'195 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
Im Kanton Zürich sind 6'972 Arbeitsstätten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Diese Branchen stellen im Kanton Zürich rund 3,9 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zürich 25'695 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,9 % (SECO). Gleichzeitig waren 7'605 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Zimmerleute EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Über unsere Bewerberseite geht das schnell: Kontaktdaten angeben, kurz Wohnort und Beruf eintragen und den Lebenslauf hochladen. Erwähne darin, ob Sie schon Aufrichten gemacht, an der Abbundanlage gearbeitet oder Elemente gebaut haben. Zeugnisse können Sie später schicken. Danach melden wir uns telefonisch, um Ihre Wünsche zu hören.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zürich weniger als CHF 5'782, ein Viertel mehr als CHF 7'195 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Für Gelernte CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 33.44 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.
Für den Anfang genügt der Lebenslauf. Für den Vertrag brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung sowie Zeugnisse und Diplome Ihres Berufs.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Im Kanton Zürich gibt es 160 Gemeinden mit 1'632'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Zürich, Winterthur, Kloten, Opfikon und Schlieren. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren
Ihre nächste Stelle
Arbeit im Kanton Zürich gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr