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Mit Lehrabschluss verdienen Boden-Parkettleger/innen EFZ temporär im Kanton Freiburg mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Boden-Parkettleger/in EFZ
2'050
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Freiburg
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Wohnung im Altbau, Büro im Neubau, Schulhaus oder Hotel: Als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ haben Sie in der Region Freiburg abwechslungsreiche Objekte. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Fachrichtung, Parkett oder textile und elastische Beläge, und stellt Sie nur dort vor, wo Arbeit und Team passen.
Hilfreich sind Erfahrung mit Schleifmaschinen, Klebstoffen und Oberflächenbehandlungen und ein gutes Auge für Muster und Fugenbilder. Haben Sie im Ausland gelernt, schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welche Beläge Sie kennen. Ihre Erfahrung prüfen wir sorgfältig und sagen Ihnen offen, welche Stellen für Sie realistisch sind.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Freiburg Bulle mit 1'702, Fribourg mit 944, Düdingen mit 587, Gibloux mit 578 und Villars-sur-Glâne mit 565 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Boden-Parkettleger/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Freiburg (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Nicht jeder sucht 100 Prozent. Im Formular geben Sie an, welches Pensum Sie möchten: 100, 80 bis 90, 60 bis 70, 40 bis 50 Prozent oder weniger. Ob es dazu passende Stellen gibt, hängt vom Beruf und vom Betrieb ab.
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt den Lohn ebenfalls jede Woche, nach den Stunden im Rapport. Wie Ferien und Feiertage abgegolten werden, steht im Einsatzvertrag.

Zwischen CHF 5'542 und CHF 6'709 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'119.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Kanton Freiburg arbeiten 14'572 Menschen in den Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Boden-Parkettleger/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Diese Branchen stellen im Kanton Freiburg rund 8,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
Im Kanton Freiburg waren im Herbst 2026 586 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,5 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Für Boden-Parkettleger/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Bevor Sie im Kanton Freiburg beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die Lehre heisst Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ, mit den Fachrichtungen Parkett sowie textile und elastische Beläge. Wer früher als Bodenlegerin oder Bodenleger gelernt hat, ist bei uns genauso willkommen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welchen Abschluss Sie haben, dann stellen wir Sie passend vor.
Im Kanton Freiburg zählt das BFS 2'050 Arbeitsstätten mit 14'572 Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Boden-Parkettleger/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne und Givisiez sind im Kanton Freiburg die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 119 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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Arbeit im Kanton Freiburg gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr