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In der Berufsgruppe von Büchsenmacher/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'270 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Büchsenmacher/innen EFZ im Wallis, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'270
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Büchsenmacher/in EFZ
377
Arbeitsstätten Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Läufe bearbeiten, Schlösser einpassen, Schäfte anpassen, Zieloptik montieren und beim Einschiessen prüfen: Büchsenmacherarbeit verlangt höchste Genauigkeit. Wir bringen Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher EFZ mit Betrieben zusammen, die dieses seltene Können schätzen. Mit Ihrem Lebenslauf geht es los, danach rufen wir Sie an und klären gemeinsam, was passt.
Sie haben eine Lehre als Büchsenmacherin oder Büchsenmacher EFZ oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung. Sie arbeiten präzise an Maschinen und von Hand, gehen verantwortungsvoll mit Waffen um und kennen die Abläufe im Waffenhandel. Freude an Beratung ist im Fachhandel ein Plus.
Nach Beschäftigten in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Wallis St. Niklaus mit 654, Sion mit 503, Vouvry mit 265, Collombey-Muraz mit 264 und Visp mit 225 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Büchsenmacher/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Kurze Einsätze eignen sich, um Lücken zu überbrücken oder neben einer Ausbildung zu arbeiten. Sagen Sie uns, an welchen Tagen Sie können, dann richten wir die Vorschläge danach.
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt den Lohn ebenfalls jede Woche, nach den Stunden im Rapport. Wie Ferien und Feiertage abgegolten werden, steht im Einsatzvertrag.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'390, das obere über CHF 7'369 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Wallis arbeiten 4'145 Menschen in den Branchen Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen (BFS, STATENT 2024). Für Büchsenmacher/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Wallis machen Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen rund 2,0 % aus, im Schweizer Durchschnitt 3,3 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis beträgt 3,1 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Bei einem Temporäreinsatz im Wallis ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Büchsenmacher/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Zuerst schauen wir Ihre Unterlagen an, dann rufen wir Sie an. Uns interessiert, ob Sie eher in der Werkstatt an Jagd- und Sportwaffen arbeiten oder auch gern im Laden beraten, wo Sie wohnen und welches Pensum Sie sich wünschen. Danach stellen wir Ihnen passende Büchsenmachereien vor. Ihre Unterlagen gehen erst mit Ihrem Einverständnis hinaus.
Für die Berufsgruppe «72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Genferseeregion zwischen CHF 5'390 und CHF 7'369 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Wallis sind Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 122 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
Ihre nächste Stelle
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr