Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Visp VS
- Visp VS
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Carrosserielackierer/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'165
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Carrosserielackierer/in EFZ
968
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Als Carrosserielackiererin oder Carrosserielackierer EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich bei uns, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Wallis, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Eine Reparatur ist erst gelungen, wenn niemand sie mehr sieht. Wir zeigen Ihnen Werkstätten, in denen diese Qualität zählt, und sagen Ihnen vorher offen, welche Lacksysteme und Fahrzeuge auf Sie warten. Erst wenn Sie einverstanden sind, stellen wir Sie vor, und Ihre Ansprechperson bleibt während des Einsatzes erreichbar.
Die meisten Arbeitsplätze in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Wallis liegen in Sion: 1'006 Beschäftigte, gefolgt von St. Niklaus mit 681, Martigny mit 432, Sierre mit 365 und Collombey-Muraz mit 292 (BFS, STATENT 2024). Wer als Carrosserielackierer/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Wallis bieten Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wer temporär arbeitet, hat zwei Ansprechpartner: den Betrieb für die Arbeit vor Ort und uns für Vertrag, Lohn und alles Administrative. Gibt es eine Frage zum Lohn oder zu den Ferien, rufen Sie uns an, nicht den Einsatzbetrieb.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Genferseeregion einen mittleren Monatslohn von CHF 6'165 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'624, ein Viertel mehr als CHF 6'709 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Im Wallis sind 968 Arbeitsstätten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
5'857 von 202'200 Beschäftigten im Wallis arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 2,9 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 3,4 %.
Im Kanton Wallis waren im Herbst 2026 2'563 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,1 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Ihre Rechte im Einsatz im Wallis sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Carrosserielackierer/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Nicht unbedingt. In vielen Werkstätten gehören Vorbereitung, Schleifen, Spachteln und Polieren dazu, in grösseren Betrieben ist die Arbeit manchmal aufgeteilt. Sagen Sie uns, was Ihnen liegt. Wir berücksichtigen das bei unseren Vorschlägen und nennen Ihnen vor jeder Vorstellung die genauen Aufgaben.
Vor allem in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen. Im Wallis sind es 968 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.
Das hängt von der Stelle ab. Im Büro und im Kundenkontakt braucht es gutes Deutsch, auf der Baustelle oder im Lager genügen oft Grundkenntnisse. Wir sagen es Ihnen offen.
Von Sion, Martigny und Visp bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Wallis arbeiten 202'200 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
Ihre nächste Stelle
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Personalanfrage für das Wallis: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr