Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Visp VS
- Visp VS
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Elektroplaner/innen EFZ temporär im Wallis mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 7'445
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Elektroplaner/in EFZ
2'164
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Als Elektroplanerin oder Elektroplaner EFZ zeichnen Sie Installationspläne, rechnen Leitungen und Absicherungen und stimmen sich mit Bauleitung und Montage ab. Bewerben Sie sich bei uns, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Wallis, in einem Planungsbüro, einem Ingenieurbüro oder in der Planungsabteilung eines Installationsbetriebs.
Typische Aufgaben sind Projektierung und Berechnung, Installationspläne und Schemas, Leistungsverzeichnisse und Offertvergleiche, Koordination mit Architektur und Haustechnik sowie Revisionsunterlagen nach der Ausführung. Manche Büros sind auf Wohnbau spezialisiert, andere auf Industrie, Spitäler oder Infrastruktur. Wir finden mit Ihnen heraus, was Sie interessiert.
Sion, Visp, Martigny, Sierre und Monthey: In diesen Gemeinden im Kanton Wallis arbeiten die meisten Menschen in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 5'009 (BFS, STATENT 2024). Allein Sion zählt 2'035 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Wallis bieten Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Für eine Stelle in der Schweiz brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung, je nach Staatsangehörigkeit und Stelle eine andere: zum Beispiel B, C, G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder L für Kurzaufenthalte. Welche Sie haben, geben Sie bei der Bewerbung an.
Wenn wir Sie aus dem Ausland vermitteln, organisieren wir die Unterkunft. Den Lohn zahlen wir jede Woche, auf Wunsch auch auf ein Bankkonto im Ausland.

Zwischen CHF 6'356 und CHF 8'738 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Elektroplaner/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Genferseeregion (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 7'445.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
Für Elektroplaner/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten im Wallis machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 6,3 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Elektroplaner/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Bevor Sie im Wallis beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Zuerst schauen wir uns Ihren Lebenslauf und Ihre Planungsprojekte an, danach rufen wir Sie an. Im Gespräch geht es um Ihre Software, die Projektgrössen, die Sie kennen, Ihre Wunschregion und Ihr Pensum. Erst dann schlagen wir Ihnen Planungs- oder Ingenieurbüros vor. Ohne Ihr Okay gehen Ihre Unterlagen nirgendwohin, und passt gerade nichts, bleiben Sie vorgemerkt.
Vor allem in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Wallis sind es 2'164 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Lebenslauf als PDF oder Foto. Zeugnisse, Diplome, Führerausweis und Bewilligung reichen Sie nach, sobald ein Einsatz konkret wird.
Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Von Sion, Martigny und Visp bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Wallis arbeiten 202'200 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr