Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Visp VS
- Visp VS
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Entwässerungstechnolog/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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Try & Hire
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CHF 6'165
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Entwässerungstechnologe/-technologin EFZ
3'211
Arbeitsstätten Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Als Entwässerungstechnologin oder Entwässerungstechnologe EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Wallis, bei einer Kanalreinigungsfirma, einem Sanierungsbetrieb oder einem Werk, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Typische Einsätze gibt es bei Firmen für Kanalreinigung und Kanalsanierung, bei Gemeinden, Werken und Abwasserverbänden. Sie reinigen Leitungen und Schächte, leeren Abscheider, inspizieren mit der Kamera, prüfen Dichtheit und helfen bei Sanierungen. Wir vermitteln zudem Dauerstellen und Try & Hire, nicht nur Temporäreinsätze.
Sion, Martigny, Visp, Monthey und Brig-Glis: In diesen Gemeinden im Kanton Wallis arbeiten die meisten Menschen in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros, zusammen 7'619 (BFS, STATENT 2024). Allein Sion zählt 3'177 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Ein Temporäreinsatz kann ein paar Tage dauern oder mehrere Monate. Ist er befristet, endet er am vereinbarten Datum. Ist er offen, gelten die Kündigungsfristen des Arbeitsvermittlungsgesetzes: in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis zum sechsten Monat mindestens sieben Tage.
Möchten Sie einen Einsatz beenden, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ansprechperson. Wir klären die Frist und informieren den Betrieb, damit niemand vor verschlossener Tür steht.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Genferseeregion einen mittleren Monatslohn von CHF 6'165 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'624, ein Viertel mehr als CHF 6'709 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Wallis rund 8,6 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 7,2 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis beträgt 3,1 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Für Entwässerungstechnolog/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bei vielen Kanalreinigungsfirmen gehört ein Notfalldienst dazu, weil Verstopfungen nicht auf Bürozeiten warten. Es gibt aber auch Stellen in der Inspektion oder Sanierung mit planbaren Arbeitszeiten. Sagen Sie uns im Gespräch, was für Sie passt. Wir nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, wie Pikett geregelt ist.
Im Wallis zählt das BFS 3'211 Arbeitsstätten mit 17'438 Beschäftigten in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Entwässerungstechnolog/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.
Sion, Martigny, Visp und Monthey sind im Kanton Wallis die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 122 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
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