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In der Berufsgruppe von Fachleute Betriebsunterhalt EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 4'848 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Fachleute Betriebsunterhalt EFZ im Wallis, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 4'848
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ
2'142
Arbeitsstätten Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Kleine Reparaturen, Kontrolle der Haustechnik, Reinigung, Grünpflege und Winterdienst: Kein Tag ist wie der andere. Wir bringen Fachfrauen und Fachmänner Betriebsunterhalt EFZ mit Schulen, Verwaltungen, Immobilienfirmen, Gemeinden und Industriebetrieben zusammen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, welches Umfeld zu Ihnen passt.
Hilfreich sind Erfahrung mit Haustechnik und kleinen Reparaturen, Sorgfalt im Umgang mit Maschinen und Reinigungsmitteln und Organisationstalent. Weiterbildungen im Bereich Hauswartung sind gern gesehen. Haben Sie im Ausland gearbeitet, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf Ihre Aufgaben. Wir sagen Ihnen offen, welche Einsätze passen.
Nach Beschäftigten in Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau führen im Kanton Wallis Sion mit 1'347, Martigny mit 567, Val de Bagnes mit 493, Crans-Montana mit 408 und Sierre mit 371 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fachleute Betriebsunterhalt EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Wallis bieten Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wöchentlicher Lohn heisst: Sie warten nicht bis Ende Monat. Den Rapport der Woche schicken Sie oder Ihr Einsatzbetrieb uns bis Freitag, spätestens bis Montag. Am Dienstag zahlen wir aus, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.

Zwischen CHF 4'314 und CHF 5'648 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Fachleute Betriebsunterhalt EFZ, gemessen in der Grossregion Genferseeregion (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
Im Wallis arbeiten 7'589 Menschen in den Branchen Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau (BFS, STATENT 2024). Für Fachleute Betriebsunterhalt EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Diese Branchen stellen im Wallis rund 3,8 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 4,2 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis beträgt 3,1 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Bei einem Temporäreinsatz im Wallis ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Fachleute Betriebsunterhalt EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bei manchen Stellen ja, etwa im Werkdienst oder in grossen Überbauungen. Andere Stellen haben feste Arbeitszeiten ohne Bereitschaft. Sagen Sie uns im Gespräch, was für Sie passt. Wir nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, wie Pikett und Winterdienst geregelt sind, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion weniger als CHF 4'314, ein Viertel mehr als CHF 5'648 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Mit Berufsabschluss gilt im Wallis nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Sion, Martigny, Visp und Monthey sind im Kanton Wallis die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 122 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
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