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Zwei Handwerker lachen in der Pause auf einer Palette, einer hält einen Kaffee

Jobs als Fachmann/Fachfrau Wärmesysteme für das Wallis

Im Wallis gibt es 3'211 Arbeitsstätten in den Branchen, die Fachleute Wärmesysteme beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.

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Jobs als Fachmann/Fachfrau Wärmesysteme für das Wallis

Als Fachfrau oder Fachmann für Wärmesysteme mit eidgenössischem Fachausweis sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Wallis, im Service eines Herstellers oder Heizungsbetriebs, temporär, fest oder mit Try & Hire.

Service mit Fachausweis

Hilfreich sind Erfahrung mit Diagnosegeräten und Messungen, Kenntnisse verschiedener Hersteller und Steuerungen sowie Sorgfalt bei der Dokumentation. Arbeiten Sie ohne Fachausweis schon lange im Service, melden Sie sich trotzdem. Wir sagen Ihnen offen, welche Stellen auch ohne Fachausweis in Frage kommen.

Arbeitsorte für Fachleute Wärmesysteme im Kanton Wallis

Sion, Martigny, Visp, Monthey und Brig-Glis: In diesen Gemeinden im Kanton Wallis arbeiten die meisten Menschen in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros, zusammen 7'619 (BFS, STATENT 2024). Allein Sion zählt 3'177 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.

Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Einsatzdauer und Kündigung

Ein Temporäreinsatz kann ein paar Tage dauern oder mehrere Monate. Ist er befristet, endet er am vereinbarten Datum. Ist er offen, gelten die Kündigungsfristen des Arbeitsvermittlungsgesetzes: in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis zum sechsten Monat mindestens sieben Tage.

Zwischen zwei Einsätzen bleiben Sie in unserem Bewerberpool. Eine neue Bewerbung brauchen Sie nicht, Ihre Unterlagen sind bei uns gespeichert und Sie können sie jederzeit ergänzen.

Fachmann/Fachfrau Wärmesysteme: Sanitärinstallateur montiert ein WC in einem neuen Badezimmer

Lohnband für Fachleute Wärmesysteme

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Genferseeregion einen Zentralwert von CHF 6'165 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'624, das obere über CHF 6'709 (BFS).

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.

Arbeitgeber für Fachleute Wärmesysteme im Wallis

Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.

Diese Branchen stellen im Wallis rund 8,6 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 7,2 % (BFS, STATENT 2024).

Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis betrug im Herbst 2026 3,1 %, gemeldet waren 5'755 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Was im Arbeitsvertrag stehen muss

Bei einem Temporäreinsatz im Wallis ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.

Fachleute Wärmesysteme sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Was der Vertrag regeln muss

Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Gesetze, Ämter und Verträge

Netto aus dem Stundenlohn

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für das Wallis

Wie ist Pikettdienst geregelt?

Das ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. In der Heizperiode gehört Pikett im Service oft dazu, manchmal im Wechsel mit Kolleginnen und Kollegen. Sagen Sie uns, wie viel Pikett für Sie passt. Wir nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, wie der Dienst organisiert ist und wie er abgegolten wird.

Wo arbeiten Fachleute Wärmesysteme im Wallis?

Vor allem in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros.

Ist der Beruf Fachmann/Fachfrau Wärmesysteme meldepflichtig?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Bekomme ich einen Lohnausweis?

Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.

Was gilt bei den Steuern für Arbeitskräfte aus dem Ausland?

Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.

Wie schnell kann ein Einsatz enden?

Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Was muss ich für die Bewerbung einreichen?

Lebenslauf als PDF oder Foto. Zeugnisse, Diplome, Führerausweis und Bewilligung reichen Sie nach, sobald ein Einsatz konkret wird.

Arbeitsorte im Kanton Wallis

Von Sion, Martigny und Visp bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Wallis arbeiten 202'200 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).

Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre

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iPersonal im Video, 3:42 Minuten