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Im Kanton Bern gibt es 5'601 Arbeitsstätten in den Branchen, die Fassadenbauer/innen EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fassadenbauer/in EFZ
5'601
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Bern
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Als Fassadenbauerin oder Fassadenbauer EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Bern, bei einem Fassaden- oder Gebäudehüllenbetrieb, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Manche Betriebe sind auf grosse Neubauten spezialisiert, andere auf Sanierungen von Wohnhäusern oder auf besondere Materialien wie Metall oder Keramik. Gearbeitet wird meist auf Gerüsten oder Hebebühnen, im Team mit klaren Abläufen. Mit Try & Hire arbeiten Sie zuerst temporär und bleiben fest, wenn alles für beide stimmt.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Bern Bern mit 6'056, Thun mit 2'377, Biel/Bienne mit 1'514, Köniz mit 1'451 und Moosseedorf mit 1'220 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fassadenbauer/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Bern 202'014, Biel/Bienne 44'244, Thun 29'665 und Köniz 22'461: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Bern (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Ein Temporärbüro stellt Sie an und verleiht Sie an einen Betrieb, der für eine bestimmte Zeit Leute braucht. Ihr Lohn kommt von uns, Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben bestimmt der Betrieb. So steht es auch im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das den Personalverleih in der Schweiz regelt.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Espace Mittelland einen mittleren Monatslohn von CHF 6'119 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'542, ein Viertel mehr als CHF 6'709 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Bern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (je nach Lohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Für Fassadenbauer/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Bern machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 6,2 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Bern liegt mit 2,2 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Bern sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Fassadenbauer/innen EFZ gehören 2026 zu den meldepflichtigen Berufsarten, weil die Arbeitslosenquote der Berufsart 5 Prozent erreicht (Art. 53a AVV, Liste des SECO). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, beim RAV angemeldete Personen sehen sie fünf Arbeitstage früher.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Die Lehren in der Gebäudehülle hatten im Lauf der Zeit verschiedene Namen und Fachrichtungen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf genau, welchen Abschluss Sie haben und welche Fassadensysteme Sie kennen. Wir stellen Sie passend vor und erklären dem Betrieb Ihren Werdegang, falls nötig.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Bern sind Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 334 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Bern 202'014, Biel/Bienne 44'244, Thun 29'665 und Köniz 22'461 (BFS, STATENT 2024).
Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf
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