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Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Gerüstbauer/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Freiburg und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Gerüstbauer/in EFZ
2'050
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Freiburg
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Als Gerüstbauerin oder Gerüstbauer EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Freiburg, bei einem Gerüstbauunternehmen, temporär, fest oder mit Try & Hire. Ihre Ansprechperson begleitet Sie bis zum ersten Arbeitstag.
Hilfreich sind Erfahrung mit mehreren Gerüstsystemen, mit Lastwagen und Ladekran und mit Spezialgerüsten. Haben Sie im Ausland im Gerüstbau gearbeitet, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf, welche Systeme Sie kennen. Wir schauen uns Ihre Erfahrung genau an und sagen Ihnen ehrlich, welche Stellen in Frage kommen.
Bulle, Fribourg, Düdingen, Gibloux und Villars-sur-Glâne: In diesen Gemeinden im Kanton Freiburg arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 4'376 (BFS, STATENT 2024). Allein Bulle zählt 1'702 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Freiburg bieten Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Im Temporäreinsatz sind Sie gleich versichert wie Festangestellte: AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung laufen über uns. Bei längeren Einsätzen kommt die berufliche Vorsorge dazu, nach den Regeln des GAV Personalverleih.
Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns den Lohnausweis für die Steuererklärung. Haben Sie in einem Jahr bei mehreren Betrieben gearbeitet, steht trotzdem alles auf einem Ausweis, weil wir Ihre Arbeitgeberin waren.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Espace Mittelland einen Zentralwert von CHF 6'119 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'542, das obere über CHF 6'709 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Im Kanton Freiburg sind 2'050 Arbeitsstätten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
14'572 von 167'232 Beschäftigten im Kanton Freiburg arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 8,7 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Freiburg 4'509 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,5 % (SECO). Gleichzeitig waren 586 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Kanton Freiburg gelten.
Die Berufsart von Gerüstbauer/innen EFZ steht 2026 auf der Liste der meldepflichtigen Berufe (SECO, Art. 53a AVV). Stellen werden zuerst dem RAV gemeldet; wer dort angemeldet ist, hat fünf Arbeitstage Vorsprung. Wir halten diese Regel bei jeder Stelle ein.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Der Gerüstbau ist im Frühling und Sommer besonders gefragt, im Winter wird je nach Wetter weniger gebaut. Viele Betriebe beschäftigen ihre Teams trotzdem das ganze Jahr. Möchten Sie durchgehend arbeiten, sagen Sie es uns. Wir schauen dann gezielt nach Dauerstellen oder planen mit Ihnen Anschlusseinsätze.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Ja. Für 2026 liegt die Arbeitslosenquote der Berufsart bei 5 Prozent oder mehr, darum gilt die Meldepflicht nach Art. 21a AIG. Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen (Art. 53d AVV).
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Im Kanton Freiburg gibt es 119 Gemeinden mit 350'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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