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Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient in Villars-sur-Glâne mindestens CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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786
Arbeitsstätten in Villars-sur-Glâne
10'817
Beschäftigte in Villars-sur-Glâne
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'964
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Espace Mittelland
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
10'817 Beschäftigte in 786 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024): in Villars-sur-Glâne gibt es viele Betriebe, die Leute suchen, oft kurzfristig. Besonders gefragt sind Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende.
Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Villars-sur-Glâne temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).
Der Dienstleistungssektor stellt rund 80 Prozent der Stellen.
Bei der Temporärarbeit gibt es drei Beteiligte: Sie, die iPersonal AG als Arbeitgeberin und den Einsatzbetrieb. Ihren Arbeitsvertrag schliessen Sie mit uns ab, gearbeitet wird im Betrieb, der Sie anfordert. Dort sagt Ihnen die Vorgesetzte oder der Polier, was zu tun ist.
Für den Personalverleih braucht es in der Schweiz eine Bewilligung. Die iPersonal AG hat sie für die Schweiz und für Einsätze über die Grenze, ausgestellt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Auf dem Bau sind Vollzeitstellen häufig, im Büro und in der Logistik gibt es auch Einsätze mit kleinerem Pensum oder an einzelnen Tagen. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen ehrlich, was realistisch ist.
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt den Lohn ebenfalls jede Woche, nach den Stunden im Rapport. Wie Ferien und Feiertage abgegolten werden, steht im Einsatzvertrag.
Wer aus Villars-sur-Glâne pendelt, findet Arbeit in Givisiez mit 6'192 Beschäftigten, Corminboeuf mit 1'235 Beschäftigten, Matran mit 1'575 Beschäftigten und Marly mit 2'962 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Sagen Sie uns, ob Sie mit Auto, Velo oder öffentlichem Verkehr unterwegs sind, dann prüfen wir den Arbeitsweg für jede Stelle.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Villars-sur-Glâne gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 25.86 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto pro Stunde.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Espace Mittelland: Handwerksberufe CHF 6'182, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'966, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Vom Bruttolohn gehen 5,3 Prozent an AHV, IV und EO und 1,1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung (AHVG, IVG, EOV, AVIG). Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, kommt die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung dazu (Art. 13 UVV). Ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken sind Sie in der beruflichen Vorsorge versichert.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.
Ist Ihr Einsatz unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts, im ersten Dienstjahr ein Monat (Art. 335c OR), sofern der GAV nichts anderes vorsieht.
Sie müssen nicht auf ein passendes Inserat warten. Wir nehmen Ihre Bewerbung auf und melden uns, sobald ein Einsatz oder eine Stelle passt.
Vor dem ersten Arbeitstag wissen Sie, wo Sie sich melden, wer Sie einarbeitet und welche Kleidung oder Ausrüstung nötig ist. Fragen klären Sie direkt mit uns.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.


Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Unsere offenen Stellen in Villars-sur-Glâne und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.
Ja, vor allem in Lager, Logistik, Produktion und als Hilfskraft auf der Baustelle. Sagen Sie uns, was Sie schon gemacht haben, auch im Ausland, dann suchen wir passende Einsätze.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Das hängt von Ihrer Ausbildung ab: CHF 21.22 ohne Abschluss, CHF 22.76 angelernt mit mindestens vier Jahren Praxis im Beruf, CHF 25.86 mit Lehrabschluss, jeweils pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal).
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Für Baustellen ausserhalb der Zentren hilft ein Führerausweis. In Städten und Agglomerationen reicht oft der öffentliche Verkehr.
Ja. Wir zeigen Ihnen Stellen dort, wo der Arbeitsweg für Sie passt. Geben Sie bei der Bewerbung an, wie weit Sie pendeln möchten.
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Givisiez, Corminboeuf, Matran, Marly und Bulle liegen Villars-sur-Glâne am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Freiburg. Bis zu unserem Sitz sind es rund 131 km Luftlinie.
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