Try & Hire
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Für Gelernte gilt in Villars-sur-Glâne ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen für Betriebe in Villars-sur-Glâne.
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786
Arbeitsstätten in Villars-sur-Glâne
10'817
Beschäftigte in Villars-sur-Glâne
626
Beschäftigte in Grosshandel, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Wer in Villars-sur-Glâne Personal sucht, möchte nicht zehn Telefonate führen. Bei uns genügt eines: Wir klären, ob eine Festanstellung, ein Temporäreinsatz oder Try & Hire passt, und suchen dann.
Am meisten Arbeitsplätze in Villars-sur-Glâne bietet die Branche Grosshandel, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb und nach Ihren Weisungen, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Für sie gelten dieselben Regeln wie im Personalverleih, inklusive GAV Personalverleih.
Für den Start brauchen wir Angaben zur Person, zur Stelle, zum Lohn und zur Dauer. Wir prüfen die Unterlagen und schicken den Vertrag zur Unterschrift.
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.

10'817 Beschäftigte in 786 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Villars-sur-Glâne laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Grosshandel (626), Elektronik, Optik und Uhren (610) und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (496).
Mit 10 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Villars-sur-Glâne (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Villars-sur-Glâne 86 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 80 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 20 Prozent in Industrie und Bau.
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe in Villars-sur-Glâne sind besonders Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende gefragt, dazu Elektronikerinnen, Produktionsmitarbeitende und Mikromechaniker.
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Villars-sur-Glâne zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Für Villars-sur-Glâne rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 7'507, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg bei 2,5 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Freiburg 586 offene Stellen gemeldet.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Laufende Verleihverträge enden mit den vereinbarten Fristen, danach ist der Wechsel frei. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Auf Wunsch übernehmen wir laufende Einsätze, wenn die Fachkraft einverstanden ist.
Die Anfrage verpflichtet zu nichts, auch nicht nach mehreren Vorschlägen. Ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Zusage.
Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.
Mit Try & Hire lernen Sie die Person im Alltag kennen, bevor Sie sich festlegen. Nach der vereinbarten Zeit wechselt sie in Ihr Team.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Villars-sur-Glâne liegt im Kanton Freiburg, rund 131 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Givisiez, Corminboeuf, Matran und Marly. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Givisiez 6'192, Corminboeuf 1'235, Matran 1'575 und Marly 2'962 (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Villars-sur-Glâne Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Villars-sur-Glâne, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr