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Lastwagenchauffeur Silo-Chauffeur Kat. C/E ab Dietikon (m/w/d | 80-100%) 100%, Horgen ZH
- Horgen ZH
- 80 bis 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Disponent/innen verdienen in der Grossregion Zürich im Mittel CHF 6'202 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Disponent/innen für Horgen, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
Inserate in HorgenZur ganzen Auswahl
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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77
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen in Horgen
CHF 6'202
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Fachkräfte als Disponent/in findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Horgen nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
24'641 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Horgen (BFS, STATPOP 2025), 10'946 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge still und Kunden warten. Wir unterstützen Transportunternehmen, Speditionen, Bauunternehmungen und Entsorgungsbetriebe mit Disponentinnen und Disponenten, die planen, organisieren und kommunizieren. Beschreiben Sie uns kurz, was ansteht. Ihre Anfrage bleibt für Sie kostenlos und ohne Verpflichtung.
Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt auch nach dem Start erreichbar. Läuft eine Vertretung länger oder soll die Person übernommen werden, klären wir das unkompliziert. Beim Payrolling übernehmen wir auf Wunsch auch die Anstellung einer Fachkraft, die Sie selbst gefunden haben.
Welche Berufe meldepflichtig sind, legt der Bund jedes Jahr neu fest. Bei Ihrer Anfrage prüfen wir anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und melden die Stelle, wenn es nötig ist.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

In Horgen arbeiten 818 Menschen in den Branchen Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen (BFS, STATENT 2024). Für Disponent/innen bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
818 von 10'946 Beschäftigten in Horgen arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 8,3 %.
In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Das untere Viertel liegt unter CHF 5'283, das obere über CHF 7'338 (BFS).
Die meisten Beschäftigten in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen zählt im Kanton Zürich in Zürich mit 23'492, Kloten mit 9'039, Dietikon mit 5'841 und Winterthur mit 4'768 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Horgen passt.
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Horgen zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Horgen gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Horgen mindestens CHF 27.62 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (Anhang 2, Hochlohngebiet). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Disponent/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
7'605 offene Stellen waren im Kanton Zürich im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Transportunternehmen, Spedition, Bauunternehmung oder Entsorgungsbetrieb: Fehlt Ihnen eine Fachkraft für Tourenplanung und Kundenbetreuung, helfen wir weiter. Wir klären Verkehrsart, Programme und Arbeitszeiten und stellen Ihnen nur Personen vor, die passen. Die Anfrage bleibt für Sie unverbindlich. Sie hören rasch von uns.

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Hilfreich sind Verkehrsart, Flottengrösse, Kunden, eingesetzte Programme, Sprachen, Arbeitszeiten, Pikett und gewünschter Beginn. Je genauer die Angaben, desto gezielter können wir vorschlagen. Fehlt etwas, fragen wir im ersten Gespräch nach. Sie gehen mit der Anfrage keine Verpflichtung ein, und sie kostet nichts. Wir melden uns rasch nach Eingang.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zürich weniger als CHF 5'283, ein Viertel mehr als CHF 7'338 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
In Horgen gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Für Projekte mit mehreren Fachkräften lohnt sich eine frühe Anfrage. Je mehr Vorlauf, desto grösser die Auswahl.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.
Horgen liegt im Bezirk Horgen im Kanton Zürich, rund 19 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Thalwil, Meilen, Wädenswil und Adliswil. Zur Gemeinde gehören auch Hirzel, Sihlbrugg Station und Sihlwald. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
Hirzel · Sihlbrugg Station · Sihlwald
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für Horgen. Rasche Rückmeldung.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Horgen, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr