Personalbüro für Lancy
Für Gelernte gilt in Lancy ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde, mit Zuschlägen CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026). Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen für Betriebe in Lancy.
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Was die Statistik für Lancy zeigt
2'345
Arbeitsstätten in Lancy
28'314
Beschäftigte in Lancy
2'780
Beschäftigte in Grosshandel, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Personalbüro für Lancy: unsere Leistungen
Unser Personalbüro vermittelt Dauerstellen und verleiht Personal, mit Bewilligung des Kantons Zürich und des SECO. Für Betriebe in Lancy heisst das: ein Ansprechpartner für alle Formen der Anstellung, ob für drei Tage oder unbefristet.
Der Personalverleih ist in Lancy ein eigener Wirtschaftszweig: 13 Arbeitsstätten mit 1'636 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Stellenvermittlung für Betriebe
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.
Payrolling: Sie wählen, wir stellen an
Beim Payrolling haben Sie die Person selbst gefunden. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn, rechnen die Sozialversicherungen ab und stellen den Lohnausweis aus. Sie zahlen die Stunden zu einem vereinbarten Satz.
Möchten Sie die Person später fest anstellen, endet das Payrolling. Den Übergang regeln wir mit Ihnen im Voraus.

Betriebe in Lancy nach Branchen
In Lancy sind 2'345 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Grosshandel entfallen 69 davon mit 2'780 Beschäftigten, auf Erziehung und Unterricht 133 mit 2'041. An dritter Stelle folgt Personalvermittlung und Personalverleih.
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Hinter Grosshandel folgen Erziehung und Unterricht mit 2'041 und Personalvermittlung und Personalverleih mit 1'636 Beschäftigten; im Schnitt sind es 12,1 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Berufe, die wir für Lancy besetzen
Gefragt sind in Lancy Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Erziehung und Unterricht kommen besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende zum Einsatz.
Rechtslage: Verleih und Vermittlung in Lancy
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Lancy sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
GAV Personalverleih: Mindestlöhne in Lancy
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte in Lancy (Lohngebiet Genf, Stand 2026).
Kündigungsfristen und Übertritt
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
So kommen Sie in Lancy zu Personal
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
- Anfrage online oder am Telefon
- Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
- Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
- Verleihvertrag mit Stundensatz
- Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche
Wie sich der Stundensatz zusammensetzt
Für Lancy rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Genf. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Genferseeregion im Mittel CHF 7'469, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Arbeitsmarkt im Kanton Genf
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Genf eine Stelle suchen: 13'311 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 5,3 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Kostenrechner für Temporärpersonal
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Genf auf einen Blick.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Lohnkosten pro Stunde
- 35.71
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen: Personalbüro für Lancy
Dürfen wir eine Temporärkraft später fest anstellen?
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Kann ich eine Fachkraft zuerst testen?
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Wo ist Ihr Büro?
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Welcher Mindestlohn gilt in Lancy?
CHF 22.70 für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih in Lancy (Lohngebiet Genf). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).
Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?
In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.
Müssen wir bei ausländischen Temporären etwas melden?
Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.
Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Gilt Ihr Angebot auch rund um Lancy?
Ja, auch in den Nachbarorten. Für jede Stelle prüfen wir, ob Wohnort und Arbeitsort gut erreichbar sind, mit dem öffentlichen Verkehr oder dem eigenen Fahrzeug.
Lancy und Umgebung
Onex, Carouge GE, Vernier, Plan-les-Ouates und Le Grand-Saconnex liegen Lancy am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Genf. Bis zu unserem Sitz sind es rund 232 km Luftlinie. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Onex 5'094, Carouge GE 27'046, Vernier 26'081 und Plan-les-Ouates 21'498 (BFS, STATENT 2024).
Genève · Grand-Lancy · Petit-Lancy
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für Lancy: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
