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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Personalbüro für Vernier

26'081 Menschen arbeiten in Vernier in 2'121 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage für Vernier

Beruf, Anzahl und Beginn genügen für den Anfang. Wir melden uns rasch.

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Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

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Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Kennzahlen für Vernier

Personal finden für Vernier

Als Personalbüro arbeiten wir für beide Seiten: Betriebe in Vernier bekommen Temporärkräfte, Fachleute zur Festanstellung oder einen Einsatz mit Übernahme, Bewerbende finden über uns Arbeit in der Region. Jede Anfrage betreut eine feste Ansprechperson, vom ersten Gespräch bis zum Ende des Einsatzes.

In der grössten Branche in Vernier, Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, arbeiten 3'357 Menschen in 57 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.

Try & Hire für Betriebe

Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Person, die bei Ihnen im Einsatz war, dürfen Sie also fest anstellen.

Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Mit dem bisherigen Personal zu uns

Sie sind nicht an ein bestimmtes Temporärbüro gebunden. Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Laufende Verträge und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Wo in Vernier gearbeitet wird

Die grösste Branche ist Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, danach folgt Grosshandel mit 1'853 Personen.

Mit 129 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Vernier (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.

Hinter Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau folgen Grosshandel mit 1'853 und Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 1'817 Beschäftigten; im Schnitt sind es 12,3 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).

Berufe, die wir für Vernier besetzen

Für die grösste Branche in Vernier vermitteln wir zum Beispiel Fachleute Betriebsunterhalt, Gärtnerinnen und Reinigungspersonal. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.

Was das Gesetz beim Personalverleih in Vernier verlangt

Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Vernier zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.

Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz

Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.

Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag

Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Vernier der Mindestlohn des Lohngebiets Genf: Gelernte erhalten mindestens CHF 27.62, Ungelernte CHF 22.70 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.

Sozialversicherungen und Lohnnebenkosten

Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.

Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

So kommen Sie in Vernier zu Personal

Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Vernier kennenlernt.

Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.

  • Anfrage senden: Beruf, Anzahl, Beginn und Einsatzort
  • Rückruf Ihrer Ansprechperson rasch
  • Vorschläge mit geprüften Fachkräften
  • Vertrag: Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und wöchentlicher Rapport, wir zahlen den Lohn

Wie sich der Stundensatz zusammensetzt

Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Vernier mindestens CHF 27.62 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (Anhang 2, Lohngebiet Genf). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.

Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.

Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Sanitärinstallateur montiert ein WC in einem neuen Badezimmer

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Genf

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.

Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Gesetze, Ämter und Verträge

Stundensatz selbst berechnen

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten pro Stunde
35.71

CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen für Vernier

Kann ich eine Fachkraft zuerst testen?

Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.

Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?

Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.

Welches Lohngebiet gilt in Vernier?

CHF 22.70 für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih in Vernier (Lohngebiet Genf). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).

Dürfen wir eine Temporärkraft später fest anstellen?

Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Müssen wir vorgeschlagene Personen nehmen?

Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.

Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?

Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.

Wie funktioniert der Stundenrapport?

Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.

Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?

Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.

Vernier und Umgebung

38'769 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Vernier (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Aïre, Châtelaine, Le Lignon und Les Avanchets. In der Nähe liegen Meyrin, Lancy, Le Grand-Saconnex und Onex. Unser Sitz ist rund 233 km entfernt. In Meyrin mit 25'546, Lancy mit 28'314 und Le Grand-Saconnex mit 12'358 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).

Aïre · Châtelaine · Le Lignon · Les Avanchets

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Braucht Ihr Betrieb in Vernier Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.

Arbeit in Vernier gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten