Personalbüro für Plan-les-Ouates
21'498 Beschäftigte und 1'235 Arbeitsstätten zählt das BFS in Plan-les-Ouates (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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- 044 515 57 56 Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
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Arbeitsmarkt in Plan-les-Ouates in Zahlen
1'235
Arbeitsstätten in Plan-les-Ouates
21'498
Beschäftigte in Plan-les-Ouates
5'844
Beschäftigte in Elektronik, Optik und Uhren, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Personalbüro für Betriebe in Plan-les-Ouates
Wer in Plan-les-Ouates Personal sucht, möchte nicht zehn Telefonate führen. Bei uns genügt eines: Wir klären, ob eine Festanstellung, ein Temporäreinsatz oder Try & Hire passt, und suchen dann.
In der grössten Branche in Plan-les-Ouates, Elektronik, Optik und Uhren, arbeiten 5'844 Menschen in 33 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Zuerst im Einsatz, dann fest anstellen
Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Dringende Anfragen
Für dringende Fälle zählen wenige Angaben: Beruf, Ort, Beginn, Dauer und eine Telefonnummer vor Ort. Unter 044 515 57 56 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Vertrag, Lohn und Versicherungen übernehmen wir auch bei kurzen Einsätzen. Sie bestätigen am Ende der Woche die Stunden.

Wirtschaft in Plan-les-Ouates: die grössten Branchen
Auf Elektronik, Optik und Uhren entfallen 33 davon, auf Grosshandel 71 mit 1'698. An dritter Stelle folgt Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Plan-les-Ouates in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Rund 46 Prozent der Beschäftigten in Plan-les-Ouates arbeiten in Industrie und Bau, 54 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 17,4 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für die Betriebe in Plan-les-Ouates
Gefragt sind in Plan-les-Ouates Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Grosshandel kommen besonders Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende zum Einsatz.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Plan-les-Ouates
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Plan-les-Ouates zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Bewilligung von Kanton und SECO
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Mindestlohn im Lohngebiet Genf
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Plan-les-Ouates heisst das 2026: CHF 22.70 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Lohngebiet Genf).
Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Ablauf einer Personalanfrage
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
- Personalanfrage ausfüllen
- Gespräch über Aufgaben, Arbeitszeiten und Dauer
- Auswahl aus unserem Bestand und neue Suche
- Vorstellung und Entscheid
- Arbeitsbeginn, Abrechnung nach Rapport
Was Temporärpersonal in Plan-les-Ouates kostet
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Plan-les-Ouates: Basislohn nach GAV CHF 22.70, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 27.49 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 33.44.
Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Stellenmeldepflicht und RAV
Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Genf 13'311 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 5,3 %. Gleichzeitig standen 1'729 offene Stellen bei den RAV.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Stundensatz selbst berechnen
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Lohnkosten pro Stunde
- 35.71
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für Plan-les-Ouates
Wer kümmert sich um die Quellensteuer?
Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.
Wer ist bei einem Temporäreinsatz Arbeitgeber?
Die iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn und rechnen AHV, ALV, Unfallversicherung und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit und bestätigt die Stunden auf dem Rapport.
Wie rasch kann jemand in Plan-les-Ouates beginnen?
Rasch haben Sie eine Rückmeldung. Ob die Fachkraft am nächsten Tag oder in zwei Wochen beginnt, hängt davon ab, wer verfügbar ist und wie speziell die Stelle ist.
Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Ist eine Übernahme nach dem Einsatz möglich?
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Welche Angaben verlangt das Gesetz im Verleihvertrag?
Der Vertrag ist schriftlich und nennt neben Arbeitsort und Dauer auch alle Kosten, inklusive Sozialleistungen, Zulagen und Spesen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Welcher Mindestlohn gilt in Plan-les-Ouates?
CHF 22.70 für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih in Plan-les-Ouates (Lohngebiet Genf). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).
Nachbarorte von Plan-les-Ouates
Carouge GE, Onex, Lancy, Veyrier und Bernex liegen Plan-les-Ouates am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Genf. Bis zu unserem Sitz sind es rund 234 km Luftlinie. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Carouge GE 27'046, Onex 5'094, Lancy 28'314 und Veyrier 2'824 (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Plan-les-Ouates Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
