Personalvermittlung für Vernier
Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Vernier bei CHF 27.62 pro Stunde (Lohngebiet Genf, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
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Arbeitsmarkt in Vernier in Zahlen
2'121
Arbeitsstätten in Vernier
26'081
Beschäftigte in Vernier
3'357
Beschäftigte in Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Fachkräfte zur Festanstellung für Vernier
Wir vermitteln Fachkräfte in Festanstellung, von der Fachkraft mit frischem Lehrabschluss bis zur erfahrenen Vorarbeiterin oder zum erfahrenen Vorarbeiter. In Vernier betreut eine feste Ansprechperson Ihre Stelle und hält Sie auf dem Laufenden, bis der Vertrag unterschrieben ist.
Wer in Vernier kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 233 km von Vernier entfernt.
Stellenvermittlung für Betriebe
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.
Stellenmeldepflicht beachten
Für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht. Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben werden. Das gilt auch für Personaldienstleister.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Branchen und Arbeitsplätze in Vernier
Das Bundesamt für Statistik zählt in Vernier 2'121 Arbeitsstätten mit zusammen 26'081 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau mit 3'357 Personen, gefolgt von Grosshandel mit 1'853 und Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 1'817.
Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich in Vernier auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Rund 23 Prozent der Beschäftigten in Vernier arbeiten in Industrie und Bau, 77 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 12,3 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Gefragte Berufe in Vernier
Für die grösste Branche in Vernier vermitteln wir zum Beispiel Fachleute Betriebsunterhalt, Gärtnerinnen und Reinigungspersonal. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Vernier
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Vernier kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Bewilligung von Kanton und SECO
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
GAV Personalverleih: Mindestlöhne in Vernier
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Vernier gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Genf. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.70 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Von der Anfrage zum Einsatz in Vernier
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
- Bedarf melden, online oder per Telefon
- Profil der Stelle gemeinsam klären
- Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
- Bedingungen schriftlich festhalten
- Start im Betrieb in Vernier, Betreuung während des Einsatzes
Was eine Festanstellung in Vernier kostet
Ein Rechenbeispiel für Vernier: Für Handwerksberufe lag der mittlere Monatslohn in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'190 (BFS, LSE 2024, Vollzeit). Mit 13 Monatslöhnen sind das CHF 80'470 im Jahr. Die Beiträge des Arbeitgebers an AHV, IV, EO und ALV von zusammen 6,4 % machen davon rund CHF 5'150 aus.
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).
Für die Familienzulagen zahlen Sie Beiträge an eine Familienausgleichskasse. Der Satz ist je nach Kanton und Kasse verschieden, darum fehlt er im Rechner.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Genf
Mit 5,3 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Genf im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.
Der Bedarf im Kanton Genf schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Gesetze, Ämter und Verträge
Was kostet eine Festanstellung?
Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne eingeben: Der Rechner zeigt Jahreslohn und Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO und ALV.
- Jahreslohn brutto
- 80'470
- AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
- 4'265
- Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
- 885
- Lohnkosten pro Jahr
- 85'620
CHF 7'135 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen: Personalvermittlung für Vernier
Gilt Ihr Angebot auch rund um Vernier?
Ja. Wir vermitteln im Kanton Genf und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Wie teuer ist Temporärpersonal in Vernier?
Den grössten Teil macht der Lohn aus. In Vernier liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Genf). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.
Was heisst Try & Hire?
Mit Try & Hire lernen Sie die Person im Alltag kennen, bevor Sie sich festlegen. Nach der vereinbarten Zeit wechselt sie in Ihr Team.
Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Wie schnell melden Sie sich nach einer Anfrage?
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Lage und Umgebung von Vernier
Meyrin, Lancy, Le Grand-Saconnex, Onex und Bernex liegen Vernier am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Genf. Bis zu unserem Sitz sind es rund 233 km Luftlinie. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Meyrin 25'546, Lancy 28'314, Le Grand-Saconnex 12'358 und Onex 5'094 (BFS, STATENT 2024).
Aïre · Châtelaine · Le Lignon · Les Avanchets
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für Vernier. Rasche Rückmeldung.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Vernier, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
