Dauerstelle
Schreiner Bankschreiner 100%, Gipf-Oberfrick AG
- Gipf-Oberfrick AG
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Festanstellungen und Einsätze auf Zeit für Frick
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate in Frick
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Weitere Stellen aus der Region
Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Frick und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: Der Rechner zeigt den Mindestlohn aus dem allgemeinverbindlichen GAV, als Information für Ihre Lohnplanung.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 34.00
Q Gelernter Bau-Facharbeiter (Berufsausweis und mind. 3 Jahre auf Baustellen), Zone rot
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’988, 13 Mal im Jahr.
Quelle: Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2026 bis 2031), AVE-Beschluss vom 5.3.2026 (BBl 2026 564); Änderung vom 17.9.2026 ohne neue Lohnbeträge. Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
4'375 Menschen arbeiten in Frick in 504 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.
504
Arbeitsstätten in Frick
4'375
Beschäftigte in Frick
484
Beschäftigte in Detailhandel, grösste Branche
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Wir vermitteln Fachkräfte in Festanstellung, von der Fachkraft mit frischem Lehrabschluss bis zur erfahrenen Vorarbeiterin oder zum erfahrenen Vorarbeiter. In Frick betreut eine feste Ansprechperson Ihre Stelle und hält Sie auf dem Laufenden, bis der Vertrag unterschrieben ist.
Wer in Frick kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 45 km von Frick entfernt.
Temporärpersonal hilft, wenn mehr Arbeit anfällt als Ihr Team schaffen kann: bei Auftragsspitzen, in der Ferienzeit, bei Krankheit oder Unfall und wenn ein Projekt früher beginnt als geplant.
Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.
Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.
Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand: Meldung, Fristen und Rückmeldungen an das RAV übernehmen wir.

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Frick 70 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 78 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 20 Prozent in Industrie und Bau.
Wir besetzen Stellen auf dem Bau, in der Elektro- und Haustechnik, in der Produktion, in der Logistik und in der Verwaltung. Für Betriebe der Branche Detailhandel kommen vor allem Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager in Frage.
Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Frick gilt, steht im Verleihvertrag.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig.
Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
In Frick gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 mit Berufsabschluss.
Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig.
Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Für das Budget einer Dauerstelle in Frick lohnt sich der Blick auf den Jahreslohn. Der mittlere Monatslohn über alle Berufe lag in der Grossregion Nordwestschweiz bei CHF 7'156 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Mit 13 Monatslöhnen ergibt das CHF 93'028 brutto im Jahr, ohne die Beiträge des Arbeitgebers.
Für die Fachkraft ist die Vermittlung bei uns kostenlos, obwohl das Arbeitsvermittlungsgesetz eine Provision von Stellensuchenden erlauben würde (Art. 9 AVG). Sie zahlt weder eine Einschreibegebühr noch eine Provision.
Für die Familienzulagen zahlen Sie Beiträge an eine Familienausgleichskasse. Der Satz ist je nach Kanton und Kasse verschieden und gehört ins Budget jeder Dauerstelle.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Nordwestschweiz: Handwerksberufe CHF 6'232, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'998, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Mit 3,2 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.
Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
Schon Kunde? Login Unternehmen
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte in Frick (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Nachbargemeinden sind Mettauertal, Aarau, Brugg und Möhlin. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Nachbarorte
Mehr zu Personal und Stellen für Frick
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Frick.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Frick, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr