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Temporärarbeit und feste Stellen für Frick
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In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Frick und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: So hoch ist der Mindestlohn für temporäre Mitarbeitende.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
In Frick zählt das Bundesamt für Statistik 504 Arbeitsstätten mit 4'375 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Frick Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
504
Arbeitsstätten in Frick
4'375
Beschäftigte in Frick
484
Beschäftigte in Detailhandel, grösste Branche
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Wer in Frick Personal sucht, braucht meist schnell eine Antwort. Wir melden uns rasch, sagen Ihnen offen, wen wir vorschlagen können, und klären Lohn, Arbeitszeiten und Beginn mit der Fachkraft, bevor sie bei Ihnen anfängt.
Am meisten Arbeitsplätze in Frick bietet die Branche Detailhandel, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Ob die Leute, die heute bei Ihnen arbeiten, zu uns wechseln möchten, entscheiden sie selbst. Wir sprechen mit ihnen, sobald Sie und Ihr bisheriges Büro die Fristen geklärt haben.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.
Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Sie sehen die Vorschläge, können Fragen stellen und auf Wunsch die Person vor dem Einsatz kennenlernen.
Passt eine Person nach dem Start nicht, sagen Sie es uns. Wir klären die Lage mit beiden Seiten und suchen, wenn nötig, Ersatz.

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Detailhandel (484), Architektur- und Ingenieurbüros (398) und Forschung und Entwicklung (318).
Mit 195 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Frick (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Hinter Detailhandel folgen Architektur- und Ingenieurbüros mit 398 und Forschung und Entwicklung mit 318 Beschäftigten; im Schnitt sind es 8,7 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Wir besetzen Stellen auf dem Bau, in der Elektro- und Haustechnik, in der Produktion, in der Logistik und in der Verwaltung. Typische Berufe der Branche Detailhandel sind Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager.
In der Branche Architektur- und Ingenieurbüros arbeiten oft Elektroplanerinnen, Gebäudetechnikplaner und Bauzeichnerinnen. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Als Einsatzbetrieb in Frick sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig.
Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Frick der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde.
Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV).
Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Frick mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13.
Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Nordwestschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'488, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'129 und für Handwerksberufe bei CHF 6'232 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Wer in Frick kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Das Kunden-Portal zeigt Ihnen freie Fachkräfte rund um Ihren Betrieb und ob sie mit Auto oder ÖV kommen.
Mit «Anfragen» geben Sie Ihrer Ansprechperson Bescheid, sie meldet sich bei Ihnen. Kosten hat das Portal keine.
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Den grössten Teil macht der Lohn aus. In Frick liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.
Mit Try & Hire lernen Sie die Person im Alltag kennen, bevor Sie sich festlegen. Nach der vereinbarten Zeit wechselt sie in Ihr Team.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf jeder Seite, rund 45 km Luftlinie von Frick. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
In Frick gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Frick liegt im Bezirk Laufenburg im Kanton Aargau, rund 45 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Mettauertal, Aarau, Brugg und Möhlin. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
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