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In Rapperswil BE zählt das Bundesamt für Statistik 232 Arbeitsstätten mit 903 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Rapperswil BE Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
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232
Arbeitsstätten in Rapperswil BE
903
Beschäftigte in Rapperswil BE
200
Beschäftigte in Landwirtschaft, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Eine feste Stelle neu zu besetzen dauert oft länger als geplant. Wir übernehmen die Suche für Ihren Betrieb in Rapperswil BE, führen die ersten Gespräche und prüfen Zeugnisse und Abschlüsse. Wollen Sie die Person zuerst kennenlernen, beginnt sie temporär und wechselt später zu Ihnen (Try & Hire).
Am meisten Arbeitsplätze in Rapperswil BE bietet die Branche Landwirtschaft, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Auf dem Bau und in der Gebäudetechnik schwankt die Auslastung über das Jahr. Mit Leuten auf Zeit decken Sie Spitzen ab, ohne das feste Team zu vergrössern.
Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz. Endet er früher, gelten die Fristen aus dem Vertrag. Beides besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen.
Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.
Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand: Meldung, Fristen und Rückmeldungen an das RAV übernehmen wir.

903 Beschäftigte in 232 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Rapperswil BE laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Landwirtschaft (200), Glas, Keramik und Baustoffe (91) und Erziehung und Unterricht (73).
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Rund 36 Prozent der Beschäftigten in Rapperswil BE arbeiten in Industrie und Bau, 42 Prozent im Dienstleistungssektor und 22 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 3,9 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Für Betriebe der Branche Landwirtschaft kommen vor allem Gärtner, Landmaschinenmechanikerinnen und Hilfspersonal in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Rapperswil BE gilt, steht im Verleihvertrag.
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Bei einer Festanstellung zahlen Sie den Lohn direkt. Dazu kommen die Beiträge des Arbeitgebers: 5,3 % für AHV, IV und EO und 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung, diese bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken (Art. 13 AHVG, Art. 3 AVIG, Merkblätter AHV/IV 2.01 und 2.08). Pensionskasse, Unfallversicherung und Familienzulagen hängen von Ihrer Vorsorgeeinrichtung, Ihrem Versicherer und vom Kanton ab.
Nach der Probezeit gelten die Fristen des Obligationenrechts, wenn der Vertrag nichts anderes regelt: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate bis zum neunten und danach drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR).
Lohn und Beiträge fallen erst an, wenn die Stelle besetzt ist und die neue Fachkraft bei Ihnen beginnt. Kommt sie aus einer anderen Festanstellung, richtet sich der Beginn nach ihrer Kündigungsfrist.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Espace Mittelland: Handwerksberufe CHF 6'182, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'966, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Der Bedarf im Kanton Bern schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.
CHF 7'126 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Neben dem Personalverleih vermitteln wir Fachkräfte in Festanstellung, mit Bewilligung nach Art. 2 AVG. Den Arbeitsvertrag schliessen Betrieb und Fachkraft dann direkt.
Ja. Wir vermitteln im Kanton Bern und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Das Gesetz schützt den Übertritt: Abreden, die ihn nach dem Einsatz verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Planen Sie die Übernahme von Anfang an, vereinbaren wir Try & Hire mit klaren Bedingungen.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: in Rapperswil BE CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Münchenbuchsee, Zollikofen, Lyss, Ittigen und Ostermundigen liegen Rapperswil BE am nächsten. Die Gemeinde gehört zum Verwaltungskreis Seeland im Kanton Bern. Bis zu unserem Sitz sind es rund 97 km Luftlinie. In Münchenbuchsee mit 5'263, Zollikofen mit 10'648 und Lyss mit 8'794 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Bangerten b. Dieterswil · Dieterswil · Lätti · Ruppoldsried · Seewil
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Rapperswil BE. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Temporär oder fest arbeiten in Rapperswil BE: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr