Personalvermittlung für Bernex
3'256 Beschäftigte und 571 Arbeitsstätten zählt das BFS in Bernex (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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- 044 515 57 56 Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
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Arbeitsmarkt in Bernex in Zahlen
571
Arbeitsstätten in Bernex
3'256
Beschäftigte in Bernex
319
Beschäftigte in Landwirtschaft, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Feste Stellen besetzen in Bernex
Für feste Stellen zählt mehr als der Lebenslauf: Arbeitsweise, Erfahrung, Teamfähigkeit. Darum führen wir mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Gespräch, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Bernex vorschlagen.
Wer in Bernex kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 237 km von Bernex entfernt.
Temporärbüro wechseln als Betrieb
Sie sind nicht an ein bestimmtes Temporärbüro gebunden. Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Laufende Verträge und Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Stundensatz statt Lohnadministration
Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich. Er hängt vom Beruf, von der Erfahrung der Fachkraft und vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Wo in Bernex gearbeitet wird
In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 78 Prozent der Stellen.
Fachkräfte für die Betriebe in Bernex
Für die grösste Branche in Bernex vermitteln wir zum Beispiel Gärtner, Landmaschinenmechanikerinnen und Hilfspersonal. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Rechtslage: Verleih und Vermittlung in Bernex
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Bernex sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Bewilligung von Kanton und SECO
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
GAV Personalverleih: Mindestlöhne in Bernex
CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte, CHF 24.30 für Angelernte mit vier Jahren Praxis, CHF 22.70 für Ungelernte: So lauten die Mindestlöhne nach GAV Personalverleih 2026 für Bernex (Lohngebiet Genf). Höhere kantonale oder kommunale Mindestlöhne gehen vor (Art. 20 Abs. 8 GAV).
Was der Verleiher abrechnet
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Von der Anfrage zum Einsatz in Bernex
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Bernex kennenlernt.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
- Anfrage online oder am Telefon
- Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
- Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
- Verleihvertrag mit Stundensatz
- Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche
Kosten einer Festanstellung
Ein Rechenbeispiel für Bernex: Für Handwerksberufe lag der mittlere Monatslohn in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'190 (BFS, LSE 2024, Vollzeit). Mit 13 Monatslöhnen sind das CHF 80'470 im Jahr. Die Beiträge des Arbeitgebers an AHV, IV, EO und ALV von zusammen 6,4 % machen davon rund CHF 5'150 aus.
Der Rechner weiter unten zeigt aus Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne den Jahreslohn und die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV. Pensionskasse, Versicherungsprämien, Familienzulagen und das Honorar der Vermittlung sind darin nicht enthalten.
Die Beiträge an die berufliche Vorsorge legt Ihre Pensionskasse fest. Versichert werden muss, wer mehr als 22’680 Franken im Jahr verdient (Art. 5 BVV 2). Die Prämien für Unfall und Krankentaggeld richten sich nach Ihrem Versicherer.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Stellenmeldepflicht und RAV
Mit 5,3 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Genf im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.
Wer in Bernex kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Verordnung über die Unfallversicherung UVV
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV 2
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Lohnkosten einer Dauerstelle berechnen
Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.
- Jahreslohn brutto
- 80'470
- AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
- 4'265
- Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
- 885
- Lohnkosten pro Jahr
- 85'620
CHF 7'135 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Fragen und Antworten: Personalvermittlung für Bernex
Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?
In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.
Wo ist Ihr Büro?
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?
Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.
Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Wer zahlt bei Krankheit der Temporärkraft?
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Gilt Ihr Angebot auch rund um Bernex?
Ja. Bei jedem Vorschlag sagen wir Ihnen, wie lang der Arbeitsweg der Person ist und ob sie mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto kommt.
Wer zahlt den Lohn der Temporärkraft?
Die iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn und rechnen AHV, ALV, Unfallversicherung und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit und bestätigt die Stunden auf dem Rapport.
Nachbarorte von Bernex
Nachbargemeinden sind Onex, Plan-les-Ouates, Lancy und Vernier. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Bernex und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
