Dauerstelle
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Mit Lehrabschluss verdienen Schreiner/innen EFZ temporär im Kanton Luzern mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreiner/in EFZ
2'466
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Zuschnitt, Kanten, CNC, Oberfläche und am Ende eine Montage, auf die die Kundschaft stolz ist: Schreinerarbeit verbindet Technik und Gespür für Holz. Wir bringen Schreinerinnen und Schreiner EFZ mit Betrieben zusammen, die gute Handwerksarbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, was zu Ihnen passt.
Wir fragen nach Ihrer Fachrichtung, den Maschinen, die Sie bedienen, und ob Sie lieber in der Werkstatt oder auf Montage arbeiten. Aus Ihren Antworten entstehen Vorschläge, die zu Ihnen passen. Bevor Sie starten, kennen Sie Betrieb, Arbeitszeiten und Dauer, und im Temporäreinsatz zahlen wir Ihnen auch den Lohn. Ihre Ansprechperson bleibt erreichbar.
Nach Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Luzern Luzern mit 2'508, Emmen mit 1'177, Kriens mit 1'173, Hochdorf mit 1'120 und Ebikon mit 785 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Schreiner/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Luzern 84'539, Emmen 17'272, Sursee 15'051 und Kriens 14'056: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Luzern (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Schreiner/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'259.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Luzern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

In den Branchen, in denen Schreiner/innen EFZ meist arbeiten (Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS im Kanton Luzern 2'466 Arbeitsstätten mit 19'297 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Luzern machen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 7,0 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,4 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Im Kanton Luzern waren im Herbst 2026 2'451 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,0 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Luzern sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Schreiner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.
Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Beschreiben Sie im Lebenslauf Ihre Ausbildung, ob Sie eher Möbel, Küchen oder Fenster gebaut haben und welche Maschinen Sie kennen, vielleicht auch CNC. Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Erfahrung und schlagen Ihnen Schreinereien vor, die passen. Den Betrieben erklären wir offen Ihren Werdegang, damit von Anfang an alles klar ist.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Luzern, Emmen, Sursee und Kriens sind im Kanton Luzern die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 79 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
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