Dauerstelle
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Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Gerüstbauer/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'165
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Gerüstbauer/in EFZ
2'835
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Fassadengerüste, Raumgerüste, Wetterschutzdächer und Treppentürme: Ohne Gerüstbau steht auf vielen Baustellen alles still. Wir bringen Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer EFZ mit Betrieben zusammen, die zuverlässige und sichere Arbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Einsätze zu Ihnen passen.
Hilfreich sind Erfahrung mit mehreren Gerüstsystemen, mit Lastwagen und Ladekran und mit Spezialgerüsten. Haben Sie im Ausland im Gerüstbau gearbeitet, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf, welche Systeme Sie kennen. Wir schauen uns Ihre Erfahrung genau an und sagen Ihnen ehrlich, welche Stellen in Frage kommen.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Wallis Sion mit 3'010, Visp mit 1'137, Martigny mit 1'109, Brig-Glis mit 984 und Monthey mit 826 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Gerüstbauer/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Ein Temporäreinsatz kann ein paar Tage dauern oder mehrere Monate. Ist er befristet, endet er am vereinbarten Datum. Ist er offen, gelten die Kündigungsfristen des Arbeitsvermittlungsgesetzes: in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis zum sechsten Monat mindestens sieben Tage.
Möchten Sie einen Einsatz beenden, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ansprechperson. Wir klären die Frist und informieren den Betrieb, damit niemand vor verschlossener Tür steht.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Genferseeregion einen mittleren Monatslohn von CHF 6'165 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'624, ein Viertel mehr als CHF 6'709 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
17'954 Beschäftigte in 2'835 Arbeitsstätten: So gross ist im Wallis der Bereich Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Gerüstbauer/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten im Wallis machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 8,9 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis beträgt 3,1 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Wallis gelten.
Für Gerüstbauer/innen EFZ gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.
Bevor Sie im Wallis beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

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CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Der Gerüstbau ist im Frühling und Sommer besonders gefragt, im Winter wird je nach Wetter weniger gebaut. Viele Betriebe beschäftigen ihre Teams trotzdem das ganze Jahr. Möchten Sie durchgehend arbeiten, sagen Sie es uns. Wir schauen dann gezielt nach Dauerstellen oder planen mit Ihnen Anschlusseinsätze.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion weniger als CHF 5'624, ein Viertel mehr als CHF 6'709 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab 22'680 Franken Jahreslohn die berufliche Vorsorge. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt die Quellensteuer dazu.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Im Kanton Wallis gibt es 122 Gemeinden mit 376'113 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
Ihre nächste Stelle
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