Personalvermittlung für Plan-les-Ouates
Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Plan-les-Ouates bei CHF 27.62 pro Stunde (Lohngebiet Genf, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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Zahlen für Plan-les-Ouates
1'235
Arbeitsstätten in Plan-les-Ouates
21'498
Beschäftigte in Plan-les-Ouates
5'844
Beschäftigte in Elektronik, Optik und Uhren, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Feste Stellen besetzen in Plan-les-Ouates
Wir vermitteln Fachkräfte in Festanstellung, von der Fachkraft mit frischem Lehrabschluss bis zur erfahrenen Vorarbeiterin oder zum erfahrenen Vorarbeiter. In Plan-les-Ouates betreut eine feste Ansprechperson Ihre Stelle und hält Sie auf dem Laufenden, bis der Vertrag unterschrieben ist.
Der Personalverleih ist in Plan-les-Ouates ein eigener Wirtschaftszweig: 13 Arbeitsstätten mit 650 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Übernahme von Temporärpersonal
Bei Try & Hire ist die Fachkraft zuerst als Temporärkraft bei Ihnen. Passt es, stellen Sie sie fest an. So sehen Sie im Alltag, ob jemand ins Team passt, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.
Stundensatz statt Lohnadministration
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

Wo in Plan-les-Ouates gearbeitet wird
21'498 Beschäftigte in 1'235 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Plan-les-Ouates laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Elektronik, Optik und Uhren (5'844), Grosshandel (1'698) und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (1'609).
Mit 650 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Plan-les-Ouates (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Plan-les-Ouates 170 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 54 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 46 Prozent in Industrie und Bau.
Welche Fachleute wir in Plan-les-Ouates vermitteln
Gefragt sind in Plan-les-Ouates Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Grosshandel kommen besonders Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende zum Einsatz.
Was das Gesetz beim Personalverleih in Plan-les-Ouates verlangt
Als Einsatzbetrieb in Plan-les-Ouates sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz
Für Betriebe in Plan-les-Ouates lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Sozialversicherungen und Lohnnebenkosten
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Kündigungsfristen und Übertritt
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

In fünf Schritten zur Fachkraft
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
- Anfrage online oder am Telefon
- Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
- Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
- Verleihvertrag mit Stundensatz
- Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche
Lohnkosten einer Dauerstelle in Plan-les-Ouates
Bei einer Festanstellung zahlen Sie den Lohn direkt. Dazu kommen die Beiträge des Arbeitgebers: 5,3 % für AHV, IV und EO und 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung, diese bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken (Art. 13 AHVG, Art. 3 AVIG, Merkblätter AHV/IV 2.01 und 2.08). Pensionskasse, Unfallversicherung und Familienzulagen hängen von Ihrer Vorsorgeeinrichtung, Ihrem Versicherer und vom Kanton ab.
Gilt in Ihrer Branche ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag, sind seine Mindestlöhne auch bei einer Festanstellung verbindlich. Das SECO führt das Verzeichnis dieser Verträge.
Lohn und Beiträge fallen erst an, wenn die Stelle besetzt ist und die neue Fachkraft bei Ihnen beginnt. Kommt sie aus einer anderen Festanstellung, richtet sich der Beginn nach ihrer Kündigungsfrist.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Genf
1'729 offene Stellen waren im Kanton Genf im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Wer in Plan-les-Ouates kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.
Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG
- Erwerbsersatzverordnung EOV
- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG
- Verordnung über die Unfallversicherung UVV
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Lohnkosten einer Dauerstelle berechnen
Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.
- Jahreslohn brutto
- 80'470
- AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
- 4'265
- Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
- 885
- Lohnkosten pro Jahr
- 85'620
CHF 7'135 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Fragen und Antworten: Personalvermittlung für Plan-les-Ouates
Wer zahlt bei Krankheit der Temporärkraft?
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Wie teuer ist Temporärpersonal in Plan-les-Ouates?
Den grössten Teil macht der Lohn aus. In Plan-les-Ouates liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Genf). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Welches Lohngebiet gilt in Plan-les-Ouates?
In Plan-les-Ouates gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Genf nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.70 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Vermitteln Sie auch in Carouge GE, Onex, Lancy und Veyrier?
Ja. Wir vermitteln im Kanton Genf und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Was ist Payrolling?
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Ist die Temporärkraft im Betrieb versichert?
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Müssen wir vorgeschlagene Personen nehmen?
Die Anfrage verpflichtet zu nichts, auch nicht nach mehreren Vorschlägen. Ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Zusage.
Wo finde ich iPersonal?
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Lage und Umgebung von Plan-les-Ouates
Rund um Plan-les-Ouates liegen Carouge GE, Onex, Lancy und Veyrier. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. In der Gemeinde wohnen 12'644 Menschen (BFS, STATPOP 2025). Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Carouge GE 27'046, Onex 5'094, Lancy 28'314 und Veyrier 2'824 (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für Plan-les-Ouates: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Temporär oder fest arbeiten in Plan-les-Ouates: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
