Personalvermittlung für Chêne-Bougeries
5'422 Menschen arbeiten in Chêne-Bougeries in 791 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.
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Kennzahlen für Chêne-Bougeries
791
Arbeitsstätten in Chêne-Bougeries
5'422
Beschäftigte in Chêne-Bougeries
953
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Feste Stellen besetzen in Chêne-Bougeries
Bei der Personalvermittlung suchen wir die Person, Sie stellen sie an. Wir übernehmen Inserate, Vorauswahl, Gespräche und Referenzen und stellen Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten für Chêne-Bougeries vor, die wirklich passen.
In Chêne-Bougeries sind 791 Arbeitsstätten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Prüfung vor dem Vorschlag
Bevor wir jemanden vorschlagen, führen wir ein Gespräch, prüfen Lebenslauf, Zeugnisse und Ausweise und klären Verfügbarkeit, Arbeitsweg und Lohn. Sie erhalten nur Profile, die zu Ihrer Anfrage passen.
Passt eine Person nach dem Start nicht, sagen Sie es uns. Wir klären die Lage mit beiden Seiten und suchen, wenn nötig, Ersatz.
Was die Stellenmeldepflicht bedeutet
Welche Berufe meldepflichtig sind, legt der Bund jedes Jahr neu fest. Bei Ihrer Anfrage prüfen wir anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und melden die Stelle, wenn es nötig ist.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Betriebe in Chêne-Bougeries nach Branchen
In Chêne-Bougeries sind 791 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 67 davon mit 953 Beschäftigten, auf Ausbaugewerbe und Bauinstallation 29 mit 222. An dritter Stelle folgt Grosshandel.
Mit 7 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Chêne-Bougeries (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Rund 6 Prozent der Beschäftigten in Chêne-Bougeries arbeiten in Industrie und Bau, 94 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 6,9 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Berufe, die wir für Chêne-Bougeries besetzen
Für die grösste Branche in Chêne-Bougeries vermitteln wir zum Beispiel Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Gesetze und GAV im Temporäreinsatz
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Chêne-Bougeries gilt, steht im Verleihvertrag.
Wer in Chêne-Bougeries Personal verleihen darf
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
GAV Personalverleih: Mindestlöhne in Chêne-Bougeries
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Chêne-Bougeries heisst das 2026: CHF 22.70 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Lohngebiet Genf).
Kündigungsfristen und Übertritt
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Von der Anfrage zum Einsatz in Chêne-Bougeries
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
- Bedarf melden, online oder per Telefon
- Profil der Stelle gemeinsam klären
- Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
- Bedingungen schriftlich festhalten
- Start im Betrieb in Chêne-Bougeries, Betreuung während des Einsatzes
Lohnkosten einer Dauerstelle in Chêne-Bougeries
Bei einer Festanstellung zahlen Sie den Lohn direkt. Dazu kommen die Beiträge des Arbeitgebers: 5,3 % für AHV, IV und EO und 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung, diese bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken (Art. 13 AHVG, Art. 3 AVIG, Merkblätter AHV/IV 2.01 und 2.08). Pensionskasse, Unfallversicherung und Familienzulagen hängen von Ihrer Vorsorgeeinrichtung, Ihrem Versicherer und vom Kanton ab.
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).
Möchten Sie eine Fachkraft zuerst im Betrieb erleben, ist Try & Hire eine Möglichkeit: Sie arbeitet zuerst temporär über uns, die Festanstellung folgt, wenn es für beide Seiten passt.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Stellenmeldepflicht und RAV
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.
Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Obligationenrecht OR
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG
- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
Was kostet eine Festanstellung?
Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne eingeben: Der Rechner zeigt Jahreslohn und Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO und ALV.
- Jahreslohn brutto
- 80'470
- AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
- 4'265
- Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
- 885
- Lohnkosten pro Jahr
- 85'620
CHF 7'135 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für Chêne-Bougeries
Welches Lohngebiet gilt in Chêne-Bougeries?
CHF 22.70 für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih in Chêne-Bougeries (Lohngebiet Genf). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).
Was ist Payrolling?
Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.
Müssen Sie offene Stellen dem RAV melden?
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Gibt es bei Temporären eine Probezeit?
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Wir brauchen ein ganzes Team. Ist das möglich?
Für Projekte mit mehreren Fachkräften lohnt sich eine frühe Anfrage. Je mehr Vorlauf, desto grösser die Auswahl.
Vermitteln Sie auch in Thônex, Veyrier, Carouge GE und Lancy?
Ja, auch in den Nachbarorten. Für jede Stelle prüfen wir, ob Wohnort und Arbeitsort gut erreichbar sind, mit dem öffentlichen Verkehr oder dem eigenen Fahrzeug.
Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Was passiert, wenn die Temporärkraft krank wird?
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Nachbarorte von Chêne-Bougeries
14'947 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Chêne-Bougeries (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Conches. In der Nähe liegen Thônex, Veyrier, Carouge GE und Lancy. Unser Sitz ist rund 229 km entfernt.
Conches
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Chêne-Bougeries.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Chêne-Bougeries und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
