Dauerstelle
Elektroinstallateur Elektrinstallateur Neu- und Umbau 100%, Zollikon ZH
- Zollikon ZH
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Festanstellungen und Einsätze auf Zeit für Schlieren
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate im Kanton Zürich
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Try & Hire
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Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gelten auch bei einer Festanstellung. Hier stehen ihre Mindestlöhne 2026 mit Quelle und Stand.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 34.00
Q Gelernter Bau-Facharbeiter (Berufsausweis und mind. 3 Jahre auf Baustellen), Zone rot
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’988, 13 Mal im Jahr.
Quelle: Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2026 bis 2031), AVE-Beschluss vom 5.3.2026 (BBl 2026 564); Änderung vom 17.9.2026 ohne neue Lohnbeträge. Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
In Schlieren zählt das Bundesamt für Statistik 1'551 Arbeitsstätten mit 23'280 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Schlieren Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
1'551
Arbeitsstätten in Schlieren
23'280
Beschäftigte in Schlieren
2'054
Beschäftigte in Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, grösste Branche
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Wir vermitteln Fachkräfte in Festanstellung, von der Fachkraft mit frischem Lehrabschluss bis zur erfahrenen Vorarbeiterin oder zum erfahrenen Vorarbeiter. In Schlieren betreut eine feste Ansprechperson Ihre Stelle und hält Sie auf dem Laufenden, bis der Vertrag unterschrieben ist.
In der grössten Branche in Schlieren, Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, arbeiten 2'054 Menschen in 72 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.
Welche Berufe meldepflichtig sind, legt der Bund jedes Jahr neu fest. Bei Ihrer Anfrage prüfen wir anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und melden die Stelle, wenn es nötig ist.
Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand: Meldung, Fristen und Rückmeldungen an das RAV übernehmen wir.

Auf Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau entfallen 72 davon, auf Personalvermittlung und Personalverleih 10 mit 1'511. An dritter Stelle folgt Informatikdienstleistungen.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Rund 15 Prozent der Beschäftigten in Schlieren arbeiten in Industrie und Bau, 85 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 15 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Typische Berufe der Branche Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau sind Fachleute Betriebsunterhalt, Gärtnerinnen und Reinigungspersonal. In der Branche Personalvermittlung und Personalverleih arbeiten oft Fachleute aller Berufe.
Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Schlieren sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG).
Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in Schlieren beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Schlieren kennenlernt.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Bei einer Festanstellung zahlen Sie den Lohn direkt.
Dazu kommen die Beiträge des Arbeitgebers: 5,3 % für AHV, IV und EO und 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung, diese bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken (Art. 13 AHVG, Art. 3 AVIG, Merkblätter AHV/IV 2.01 und 2.08).
Pensionskasse, Unfallversicherung und Familienzulagen hängen von Ihrer Vorsorgeeinrichtung, Ihrem Versicherer und vom Kanton ab.
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).
Für die Familienzulagen zahlen Sie Beiträge an eine Familienausgleichskasse. Der Satz ist je nach Kanton und Kasse verschieden und gehört ins Budget jeder Dauerstelle.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Zürich: Handwerksberufe CHF 6'399, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'084, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich bei 2,9 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Zürich 7'605 offene Stellen gemeldet.
Der Bedarf im Kanton Zürich schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
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Ja, wir vermitteln Dauerstellen und verleihen Personal. Für beides haben wir die Bewilligung des Kantons Zürich und des SECO.
Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Zu Schlieren gehören Zürich und Zürich Mülligen. Nachbargemeinden sind Urdorf, Dietikon, Regensdorf und Zürich. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Urdorf 7'926, Dietikon 21'081, Regensdorf 10'638 und Zürich 545'295 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Zürich Mülligen
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